Kosten


Ich behandle Privatversicherte, Beihilfeversicherte und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können in Ausnahmefällen im Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.


Privatversicherte und Beihilfeversicherte:

Wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, werden die Kosten für Psychotherapie in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Vor der Vereinbarung eines Erstgespräches fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkassen nach, in welchem Umfang Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP bzw. EBM).


Selbstzahler:

Sie können die Kosten für Psychotherapie auch selbst zahlen, ohne dass Ihre Krankenkasse über die Therapie informiert wird. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP bzw. EBM). Hier finden Sie eine aktuelle Version.


Gesetzlich Versicherte:

Da ich in einer Privatpraxis tätig bin kann die Psychotherapie nur in Ausnahmefällen über die Gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.



Für ein Erstgespräch berechne ich 110€. Da die Kostenzusage seitens der Krankenkasse in der Regel erst später vorliegt, muss diese Summe von Ihnen selbst getragen werden. Das Gespräch dient zur ersten Problemschilderung, Therapieplanung sowie ggf. Unterstützung beim Antrag bei Ihrer Krankenkasse.